Ab dem 1 Januar 2023 darf der Energie Indexwert für alle neunen und bestehenden Büroimmobilien den Wert 1,3 nicht überschreiten. In der Praxis dürfen alle Büroimmobilien (selbst genutzte oder vermietete) höchstens den ErnegieIndex wert 1,3 (Energielabel C) haben. Dies gilt für alle Immobilien mit mehr als 100m2 Fläche (brutto) mit Ausnahme von Gebäuden die unter Denkmalschutz stehen. Zur Zeit erreichen die Hälfte aller Immobilien in den Niederlanden diesen Wert nicht. Es kommen also auf die Eigentümer Investitionsverpflichtungen zu. Die Behörden könnten ab dem 1. Januar 2023 die Nutzung von Immobilien die diesen Vorschriften nicht genügen untersagen. Mieter die in dem Fall anderweitig mieten müssten können vom Vermieter Erstattung aller Kosten die damit zusammenhängen, also beispielsweise auch einen höheren Mietpreis den sie für neue Räumlichkeiten zahlen müssen, verlangen. Die Investitionskosten lassen sich nicht auf den Mieter umlegen, da es eine Verpflichtung des Vermieters ist zu gewährleisen das die gemieteten Räume allen Bauvorschriften genügen. Verfügt ein Gebäude vor oder nach dem Stichtag nicht über Energielabel C oder besser, rechtfertigt dies nicht wie auch immer geartete Ansprüche gegenüber dem Verkäufer, mit Ausnahme von Fällen von Betrug (bspw Fälschung eine Labels).
Es empfiehlt sich also eventuell notwendige Investitionen beim Immobilieninvestment zu thematisieren und einzupreisen.
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