Zum 1. Januar dieses Jahres sind einige grundlegende Änderungen im Steuerrecht wirksam geworden, die vor allem für Unternehmer und Unternehmen wichtig sind. So wurde der niedrige Mehrwertsteuersatz von 6 auf 9 % erhöht. Die Einkommensteuer wird vereinfacht: die heute vierstufige Steuerstaffel wird bis 2021 auf eine zweistufige Steuerstaffel reduziert, wobei der jetzige hohe Steuersatz von 51,95 % auf 49,5 % in Jahr 2021 gesenkt wird.
Die Abschreibungsmöglichkeit für vom Unternehmen genutzte Immobilien wird für körperschaftssteuerpflichtige Unternehmen dahingehend reduziert, dass eine Abschreibung nur noch bis zum von der Stadt oder Gemeinde festgestellten Immobilienwert möglich ist. Für Immobilien die bereits vor dem 1. Jänner 2019 fertiggestellt wurden, bleibt die alte Regelung noch drei Jahre bestehen. Es lohnt sich also in diesem Jahr aufzupassen wenn der Bescheid über den festgestellten Wert der Immobilie von der Gemeinde eintrifft.
Die Körperschaftssteuer wird bis zum Jahr 2021 gesenkt und beläuft sich in einer zweistufigen Steuerstaffel auf 15 % Stufe eins und 21,5 % in Stufe zwei.
Der Einkommenssteuersatz für Einkommen aus Dividenden (steuerpflichtig insoweit der Gesellschafter mit mindestens 5 % am Kapital einer Gesellschaft beteiligt ist) wird von heute 25 % im Jahr 2020 auf 26,9 % erhöht. Die Möglichkeit Verluste mit Gewinnen zu verrechnen wird von heute 9 auf 6 Jahre reduziert.
Auch die 30 % Regelung, die die für Deutsche, in den Niederlanden tätige Unternehmen von Interesse ist, wird geändert. Diese Regelung gibt Arbeitgebern die Möglichkeit in den Niederlanden beschäftigten Arbeitnehmern 30 % des Bruttogehalts unversteuert auszuzahlen, als Entschädigung für die Mehrkosten die durch den auf Auslandsaufenthalt entstehen. Dies war bis jetzt für eine Dauer von 8 Jahren möglich, in der Zukunft ist dies nur für 5 Jahre möglich, dies gilt auch für Arbeitnehmer die diese Regelung bereits nutzen.
Vor allem in Bezug auf die Abschreibung von Immobilien, in Bezug auf die Ausschüttung von Dividenden (bei Einkommensteuerpflichtigen Gesellschaftern) und in Bezug auf die Versteuerung von Lohn von Arbeitnehmern deutscher Unternehmen die in den Niederlanden arbeiten, empfiehlt es sich also sich auf die neuen Regelungen einzustellen.